Häufige Fragen
Muss eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus jährlich geprüft werden?
Das hängt vom Eigentümer ab. Für Baugenossenschaften und Wohnungsunternehmen gilt die DGUV Vorschrift 3, die für Photovoltaikanlagen eine jährliche Prüfung als Richtwert nennt. Für Eigentümergemeinschaften gibt es keine feste gesetzliche Frist, sie müssen aber die technische Sicherheit der Anlage gewährleisten. Wir empfehlen in beiden Fällen eine jährliche Prüfung mit Prüfbericht.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn die PV-Anlage nicht gewartet wird?
Der Versicherungsschutz erlischt nicht automatisch. Viele Policen verpflichten den Betreiber aber zu regelmäßigen fachgerechten Prüfungen. Wird diese Pflicht verletzt und hängt der Schaden damit zusammen, kann der Versicherer die Leistung kürzen, im Extremfall verweigern.
Wer ist bei einer Eigentümergemeinschaft für die PV-Anlage verantwortlich?
Gehört die Anlage zum Gemeinschaftseigentum, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Betreiber. Der Verwalter organisiert Prüfung und Instandhaltung, größere Maßnahmen beschließt die Eigentümerversammlung.
Gilt die Prüfpflicht auch für Ladepunkte in der Tiefgarage?
Für Unternehmen wie Genossenschaften ja: Ladeinfrastruktur gehört nach DIN VDE 0100-722 ebenfalls zur Gruppe 700, für die die DGUV Vorschrift 3 eine jährliche Prüfung als Richtwert nennt.
Was ist der PV-Check-up?
Eine Bestandsaufnahme vor Ort: Wir erfassen je Gebäude Module, Wechselrichter, Speicher, Zählerschrank, Ladepunkte, Monitoring, Garantien und Unterlagen. Sie erhalten einen Bericht mit Ampel je Objekt. 349 € netto für das erste Gebäude, 89 € je weiteres. Der Check-up ist keine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3. Beauftragen Sie im Anschluss einen Wartungsvertrag, berechnen wir den Check-up nicht.
Unser Hauselektriker macht keine Photovoltaik. Wer prüft dann die Anlage?
Das übernehmen wir, ohne Ihrem Elektriker die übrigen Arbeiten wegzunehmen. Für die DC-Seite einer PV-Anlage braucht es spezielle Messgeräte und Zugänge zu den Herstellerportalen.